Warum muss im Jahr 2022 eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?
Vom Bundesverfassungsgericht eingeleitet Reform der Grundsteuer in 2022
Die Grundsteuer wurde bisher auf Basis der sogenannten Einheitswerte berechnet. Die Einheitswerte wurden in den alten Bundesländern 1964 und in den neuen Bundesländern 1935 ermittelt. Aufgrund der veralteten Werte kommt es zu Ungleichbehandlungen eigentlich gleicher Grundstücke und das Bundesverfassungsgericht hat daher den Gesetzgeber verpflichtet eine Neuregelung einzuführen und die Grundsteuer im Jahr 2022 neu zu berechnen.
Ich bin Immobilieneigentümer, was muss ich tun?
Die Grundsteuer wird ab 2025 nach der neuen gesetzlichen Regelung erhoben. Alle Immobilieneigentümer sind daher verpflichtet im Jahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes abzugeben. Betroffen sind nicht nur Eigentümer von Häusern, sondern auch Wohnungseigentümer. Insgesamt sind ca. 35 Millionen Immobilien neu zu bewerten.
Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Die Feststellungserklärungen können ab dem 01.07.2022 und bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sämtliche Angaben in der Feststellungserklärung müssen auf den Stichtag 01.01.2022 gemacht werden. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes richtet sich nach der Lage des Grundbesitzes.
Die Abgabefristen sind sehr kurz bemessen. Wir empfehlen die Erklärung baldmöglichst vorzubereiten, damit keine Fristversäumnisse eintreten.
Wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?
Ab dem 01.01.2025 werden die hebeberechtigten Gemeinden und Städte Grundsteuerbescheide aufgrund der neuen Berechnung erlassen und Steuerpflichtige müssen die neue Grundsteuer abführen.
Woher bekomme ich alle relevanten Daten?
Wir unterstützen Sie bei der Datenbeschaffung mit unserer digitalen Anbindung an die Verwaltung
Fast alle Bundesländer werden ein Informationsschreiben an Immobilieneigentümer versenden. Aus diesem Schreiben können relevante objektbezogene Daten entnommen werden. Insbesondere das Einheitswert-Aktenzeichen und die Steuernummer, sofern im jeweiligen Bundesland vergeben, sind hier erfasst. Ohne diese Daten wird eine Abgabe der Steuererklärung nicht möglich sein und wir empfehlen daher dieses Schreiben aufzubewahren.
Der Gesetzgeber hat es den Ländern ermöglicht entweder dem sogenannten Bundesmodell zu folgen oder für das jeweilige Bundesland ein eigenes Verfahren zu entwickeln. Einige Bundesländer haben hiervon Gebrauch gemacht, so dass es leider keine bundeseinheitliche Lösung gibt. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall und für jede Berechnungsmethode die folgenden Unterlagen zusammenzustellen:
Relevante Unterlagen
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Nutzungsart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Wie unterstützt Sie unsere Kanzlei bei der Zusammenstellung der Daten?
Gold, Silber oder Bronze. Sie haben die Wahl für eine für Sie passende Lösung
Gemeinsam mit unseren Softwarepartnern haben wir einen vollständigen digitalen Prozess entwickelt. Wir bieten unseren Mandanten über ein Internetportal die Möglichkeit eine Auflistung aller relevanter Daten und Informationen einzusehen und auch, sofern zur Hand, gleich selbst einzugeben.
Weiter können wir Informationen, wie die Liegenschaftsangaben digital abrufen und Ihnen in diesem Portal zur Verfügung stellen. Bei Bestandsmandaten können wir zusätzlich automatisch Daten aus den Steuererklärungen übernehmen.
Für die Erstellung einer Feststellungserklärung ist die Einholung eines Grundbuchauszuges zwingend. Wir beantragen den Grundbuchauszug digital für Sie.
Nach Erhalt aller Daten prüfen wir die Erklärung für Sie und übersenden diese digital an die Finanzverwaltung. Profitieren Sie von unserem durchgängig digitalen Prozess und sparen Sie Zeit und Steuerberatergebühren, denn selbstverständlich geben wir den Vorteil der digitalen Erfassung an Sie weiter.
Nach Ergehen des Feststellungsbescheides prüfen wir diesen für Sie auf Richtigkeit.
Ich habe einen falschen Grundsteuerbescheid erhalten.
Was muss ich tun?
Wir vertreten Sie im Rechtsbehelfs und Klageverfahren
Wie bei jedem Steuerbescheid beginnt ab dem Tag der Zustellung eine Einspruchsfrist von einem Monat Sie sollten innerhalb dieser Frist den Rechtsbehelf einlegen und eine Änderung beantragen. Verpassen Sie die Einspruchsfrist sinken die Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten erheblich.
Unser Team von Steuerexperten steht Ihnen in allen Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung. Natürlich führen wir auch Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt und sofern notwendig erheben wir für Sie Klage bei falschen Feststellungsbescheiden.
Was kostet die Grundsteuererklärung?
Transparenter Pauschalpreis, ohne versteckte Kosten
Der Gesetzgeber hat für die Grundsteuererklärungen eine neue Regelung in der Steuerberatervergütungsverordnung geschaffen. Leider ist die Berechnung der gesetzlichen Gebühren nicht leicht nachvollziehbar und kann erst nach der Erstellung der Steuererklärung endgültig erfolgen. Wir möchten Ihnen daher eine Grundsteuererklärung zum transparenten Festpreis anbieten: