Wer viel reist ist schon mal über die Anzeigen der online Vermietungsportale, wie zum Beispiel airbnb.com gestolpert. Die Nachfrage nach kurzfristig genutztem Wohnraum, vor allem in den Ballungsgebieten, ist riesig und wo Nachfrage ist, gibt es auch Anbieter. Die zumeist privaten Vermieter nutzen die einfache Möglichkeit des Portals ihre Wohnungen anzubieten und gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, sofern sie sie nicht selber nutzen.

airbnb-Einnahmen müssen versteuert werden

Die Finanzverwaltung hat eine Anfrage an die europäische Vertretung von airbnb.com gestellt und verlangt dort alle Mieterdaten heraus, um festzustellen, wer mit Hilfe der Werbeplattform Einnahmen erzielt hat. Die Behörde wird hiermit vermutlich Erfolg haben und an die Daten gelangen. Für Vermieter, die ihre Einnahmen womöglich nicht erklärt haben, drohen entsprechende Konsequenzen, da die Vermietungserlöse ertrag- und umsatzsteuerlich relevant sind.

Sollten Sie betroffen sein, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.