Keine Frage, eBay hat den Verkauf von Gebrauchtgegenständen revolutioniert. Einfach einstellen, 1 € Mindestgebot und mal gucken was passiert. Die Gewinne? Werden schon steuerfrei sein und überhaupt, dafür interessiert sich doch eh keiner.

Bei eBay verkaufen – Steuerrechtliche Betrachtung

Ganz so einfach ist es nicht, denn die Finanzverwaltung interessiert sich offensichtlich sehr für eBay Aktivitäten. Das zeigt ein relativ neues Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.07.2018: „Der über Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (z.B. aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 € bei den eBay-Auktionen eingestellt werden, ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen.“

Bei eBay verkaufen – Ab wann wird es gewerblich?

Zugegeben, die Klägerin in diesem Verfahren hat den nicht eben kleinen Umsatz von 90.000 EUR pro Jahr gemacht und mit vier eBay Accounts und zwei Bankkonten durchaus nicht eben unprofessionell gearbeitet. In der Klagebegründung hat Sie übrigens mitgeteilt, dass Sie die Gegenstände deswegen verkauft, weil Sie Spaß daran hat, den Auktionen zuzuschauen. Dem Gericht war diese Begründung aus nachvollziehbaren Gründen nicht genug. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, solche Argumente bemühen zu müssen, prüfen Sie, ob Einnahmen, auch wenn Sie aus dem Privatbereich resultieren, möglicherweise steuerliche Folgen haben.