Das Land NRW hat am Freitag, 27.03.2020 das elektronische Antragsverfahren für die NRW-Soforthilfe freigeschaltet:

https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=46BE62F65C8B1D1EFEF6

Förderungsberechtige der Soforthilfe NRW

Die Soforthilfe soll gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberuflern helfen die gegenwärtige Krise zu überstehen. Gefördert werden Unternehmerinnen und Unternehmer im Haupterwerb, die bis zu fünfzig Beschäftigte haben und

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Fördervoraussetzungen für die NRW-Soforthilfe

Voraussetzung für die Förderung ist ein erheblicher Finanzierungsengpass und wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund der Corona Pandemie. Wirtschaftliche Schwierigkeiten im vorgenannten Sinn werden angenommen, wenn:

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind oder
  • sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden (bei Gründungen), so gilt der Vergleich mit dem Vormonat.
  • oder der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde
  • oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass).

Wichtige Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 01.03.2020 bestanden hat.

Details können Sie der Webseite des Landes NRW entnehmen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

NRW-Soforthilfe für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler – Jetzt Antrag stellen

Der Antrag wird vollständig elektronisch gestellt werden müssen. Sofern Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne. Selbstverständlich helfen wir auch bei Anträgen auf Soforthilfe in anderen Bundesländern.