Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020

Die Corona-Krise wird uns noch lange belasten. Insbesondere Branchen, die davon leben, dass Menschen zusammenkommen, haben erhebliche Umsatzrückgänge. Für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen, die unverschuldet in Not geraten sind, wird im Rahmen der Überbrückungshilfe eine Förderung geschaffen, die die Umsatzrückgänge abmildern soll.

Für die Fördermonate September bis Dezember 2020 ist die Antragsphase gestartet, die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Anträge müssen wie in der ersten Phase über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden.

Förderfähig im Rahmen der Überbrückungshilfe II sind vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte betriebliche Fixkosten. Fixkosten sind z.B.

  • Mieten und Pachten
  • Weitere Mietkosten
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
  • Finanzierungskostenanteile von Leasingraten
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten und geleasten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuern
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Versicherungen und Abonnements und andere feste Ausgaben
  • Personalaufwendungen und Kosten für Auszubildende

Die Förderhöhe wird anhand der zu erwartenden Umsatzeinbrüche der Fördermonate September, Oktober, November und Dezember im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bestimmt. Die Überbrückungshilfe II erstattet einen Anteil in Höhe von:

  • 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent

Weitere Details zur Überbrückungshilfe finden Sie hier: 
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Für unsere Mandanten prüfen wir die komplexen Fördervoraussetzungen automatisch anhand der laufenden Buchhaltung, sofern diese bei uns in der Kanzlei erstellt wird. Für externe Antragsteller können wir individuell prüfen, ob eine Antragstellung durch uns möglich ist. Sofern Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!