Steuerberater für die Überbrückungshilfe
Der Bund hat mit der Überbrückungshilfe III ein weiteres Hilfsprogramm gestartet, das von der Corona Pandemie betroffene Unternehmen bis Ende Juni 2021 unterstützen soll. Anträge auf Überbrückungshilfe III können ab sofort online gestellt werden. Das Hinzuziehen eines Steuerberaters ist für die Überbrückungshilfe III zwingend notwendig. Die Auszahlung ist für März angekündigt, bis dahin werden Abschlagszahlungen möglich sein.
Diese Mandanten kann ein Steuerberater für die Überbrückungshilfe III registrieren
Ein Unternehmen ist dann antragsberechtigt, wenn es in einem Fördermonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat aus dem entsprechenden Vorjahr. Der Förderzeitraum läuft von November 2020 bis Juni 2021.
Welche Kosten können mit der Überbrückungshilfe III gedeckt werden?
Als Steuerberater für die Überbrückungshilfe III informieren wir Sie gerne im Detail, welche Kosten durch die Hilfsgelder gedeckt werden. Grundsätzlich gilt, die Überbrückungshilfe III ist eine Fixkostenhilfe, d.h. es werden anteilig die folgenden Fixkosten erstattet:
- Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
- Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen,
- Zinsaufwendungen und der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
- Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und so weiter.
Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert.
Höhe der Zuschüsse
Die Förderhöhe hängt vom Umsatzrückgang ab:
- bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
- bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
- bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
Neustarthilfe für Soloselbständige
Soloselbständige erhalten eine gestaffelte Neustarthilfe von bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019. Als Steuerberater für die Überbrückungshilfe III ermitteln wir für Sie gerne die Höhe Ihrer individuellen Neustarthilfe.
Beratung für Mandanten und externe Antragssteller der Überbrückungshilfe III
Für unsere Mandanten prüfen wir die komplexen Fördervoraussetzungen automatisch anhand der laufenden Buchhaltung, sofern diese bei uns in der Kanzlei erstellt wird. Für externe Antragsteller können wir individuell prüfen, ob eine Antragstellung durch uns möglich ist. Sofern Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an! Übrigens: Wenn Sie einen Steuerberater für die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen, werden Ihnen die Kosten anteilig im Rahmen der Hilfe erstattet.
Weitere Details zur Überbrückungshilfe finden Sie hier:
Haben Sie Fragen oder Interesse an unseren Leistungen?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner
Christian Mangold
Steuerberater
T +49(0)202 2978965 0
F +49(0)202 2978965 9