Musiker und Sänger stehen vor der Herausforderung, ihre Gagen und sonstigen Einnahmen steuerlich korrekt zu behandeln. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat schon vor einiger Zeit hierzu ein aktualisiertes Merkblatt für die Besteuerung von Künstlern und Sängern herausgegeben und stellt darin fest: „Auch für Künstlerinnen und Künstler stellt sich die Frage, ob sie Steuern bezahlen müssen.” Sie haben vermutlich schon geahnt, dass die Finanzverwaltung diese Frage nur mit einem Ja beantworten kann. Aus unserer Sicht erfreulich ist, dass die Behörde auch gleich empfiehlt, einen steuerlichen Berater aufzusuchen. Leider ist es tatsächlich so, dass die Besteuerung für solche Sachverhalte einige Überraschungen bereithält.
Besteuerung von Musikern und Sängern – Nutzen Sie Steuererleichterungen
Insbesondere hinsichtlich der Umsatzsteuer müssen Musiker und Sänger Besonderheiten beachten, um die Steuererleichterungen in Anspruch nehmen zu können, die das deutsche Steuerrecht bereithält. Richtig entscheiden müssen Sie sich unter anderem bei
- der Beantragung der notwendigen Bescheinigungen für Steuerbefreiungen,
- hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung,
- der Wahl des richtigen Steuersatzes und
- des korrekten Ausstellens der Rechnungen.
Die Oberfinanzdirektion weist im Übrigen extra darauf hin, dass Zauberkünstler keine Steuerermäßigungen erhalten. Aus unserer Sicht stellt dies eine klare Regelungslücke im Gesetz dar …
Besteuerung von Musikern und Sängern – Das müssen Veranstalter beachten
Je nach Sachverhalt müssen auch Veranstalter, die Leistungen der Künstler auf die Bühne bringen, steuerliche Regelungen beachten, die sich nicht auf den ersten Blick anbieten. Zum Beispiel ist es nach der Veranstaltung oft für den notwendigen Einbehalt der Steuern zu spät und die Auszahlung an den Künstler war zu hoch. Die vermeidbare Konsequenz für den Veranstalter ist eine Mehrbelastung mit Steuern.
Wir schließen uns daher den Finanzbehörden an und empfehlen eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Beratern.
Die Broschüre der OFD können Sie im Übrigen hier finden: