Betriebsprüfung
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
In der Betriebsprüfung stehen sich der Steuerpflichtige und das Finanzamt mit unterschiedlichen Zielsetzungen gegenüber. Der Steuerpflichtige muss darlegen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden; das Finanzamt will ein steuerliches Mehrergebnis erzielen und wird daher nach Mängeln suchen, um eine Schätzung der Einkünfte vorzunehmen.
Im Dialog mit dem Außenprüfer muss der richtige Tonfall getroffen werden, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung kostet Zeit und Geld. Trotzdem darf der Steuerpflichtige natürlich nicht einfach akzeptieren, was der Prüfer vorträgt. Die Schätzungsbefugnis der Finanzbehörden ist in vielen Fällen zweifelhaft und wird oft viel zu früh hingenommen.
Als Ihr Steuerberater untersuchen wir Ihre Buchführung auf Verbesserungsmöglichkeiten und beraten Sie bereits im Vorfeld hinsichtlich der steuerlichen Risiken einer Betriebsprüfung. Außenprüfungen lassen Sich dennoch nicht immer vermeiden und nach der Prüfungsanordnung brauchen Sie einen rechtskundigen Berater an Ihrer Seite, der der Argumentation der Finanzbehörde mit der notwendigen Rechtskenntnis entgegentritt.
Branchenkenntnis und die Analyse Ihrer Unternehmensabläufe sind dabei unerlässlich, weswegen die Beratung vor Ort in Ihrem Unternehmen zumindest einen Teil der Vorbereitung Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Außenprüfung sein sollte. Profitieren Sie von unserer langjährigen, überregionalen Erfahrung in der Vertretung bei Außenprüfungen der Finanzämter und der sonstigen Behörden.
Auch nach erfolgter Betriebsprüfung, die möglicherweise zu einer erheblichen Belastung geführt hat, muss man in vielen Fällen nicht mit der steuerlichen Gestaltung aufhören. Es gibt Methoden zur Neutralisierung von Mehrergebnissen, die erfolgreich sind. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, um mehr zu erfahren.
Selbstverständlich ist es nicht auszuschließen, dass die Prüfungsfeststellungen nicht im Einvernehmen mit dem Finanzamt getroffen werden können. Sofern notwendig vertreten wir Sie auch im Steuerstreit im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren vor den Finanzgerichten.