Erbschaft- und Schenkungssteuer
Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume
In Deutschland werden jährlich über 400 Milliarden Euro vererbt, die daraus resultierende Steuerbelastung stellt eine Gefahr für die Nachfolger dar. Unerwünschte Immobilienübertragungen im privaten Bereich oder Gefährdung des Betriebsnachfolgers im Unternehmen sind unter anderem die Folge. Eine frühzeitige Planung kann die Belastung der Familie oder des Unternehmens durch die Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer erheblich reduzieren und Steuern sparen.
Hinsichtlich der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen mit dem notwendigen Respekt vor der Situation zur Seite und beantworten Ihnen Ihre Fragen zur Steueroptimierung im Vorfeld des Erbfalls. Auch nach dem Erbfall bleiben Reaktionsmöglichkeiten, für die wir gegebenenfalls auf ein Netzwerk erfahrener Anwälte zurückgreifen können.
Internationale Verknüpfungen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer sind nicht zu unterschätzen. Als Experten für das internationale Steuerrecht beraten wir Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.