Steuerstrafrecht
Strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerhinterziehung wird als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren geahndet. Das Finanzamt zögert nicht lange und leitet ein Strafverfahren durch die Buß- und Strafsachenstelle ein. Wir unterstützen Sie im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit im Strafverfahren und erstellen in erster Linie die steuerlichen Unterlagen, die für eine Einstellung des Verfahrens notwendig sind.
In Fällen mit Postulationszwang, d.h. für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwaltes, arbeiten wir mit einem überregionalen Netz an erfahrenen Strafverteidigern zusammen. Zögern Sie im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens nicht und kontaktieren Sie uns bitte. Geben Sie auf keinen Fall Erklärungen ohne Konsultation eines Steuerexperten ab.
Vor der Einleitung eines Strafverfahrens bietet das deutsche Steuerrecht die Möglichkeit, über eine strafbefreiende Selbstanzeige den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu nehmen und damit straffrei zu bleiben. Die Voraussetzung für die Straffreiheit sind dabei nicht zu unterschätzen. Der Weg zum Ziel ist lang, kompliziert und teuer. Dennoch sollten Sie, sofern Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass in der Vergangenheit nicht alles so erklärt wurde, wie dies notwendig gewesen wäre, unbedingt handeln. Die Kontrolldichte und Aufdeckungswahrscheinlichkeit steigt seit Jahren erheblich an und der Schaden bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ist in den meisten Fällen extrem hoch.
Die individuellen Voraussetzungen inklusive der notwendigen Zahlungen stellen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch dar. Der Ausweg aus einer Situation mit problematischer Steuerverkürzung ist möglich. Kontaktieren Sie uns.