Testamentsvollstreckung
Absicherung über den Tod hinaus
Der Erblasser hat bei der Testierung seines letzten Willens oft eine konkrete Vorstellung, wie seine Vermögenswerte und unter Umständen sein Unternehmen nach seinem Ableben übergeht. Motivation ist nicht nur die Versorgung der Hinterbliebenen, sondern auch Erhaltung des Lebenswerkes und Vermeidung von Streitigkeiten innerhalb der Familie. Zur Überwachung des letzten Willens kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
Grundsätzlich kann jeder zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Die komplexe rechtliche Materie und die notwendige Überparteilichkeit des Testamentsvollstreckers machen es aber empfehlenswert, einen wirtschaftskundigen Dritten mit der Aufgabe zu betrauen.
Wir erfüllen die Zertifizierungsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. und werden in der Testamentsvollstreckerliste geführt. Der Erblasser muss dem Testamentsvollstrecker vertrauen können. Lernen Sie uns unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch kennen.
Neben den klassischen Aufgaben der Testamentsvollstrecker bieten wir auch die Nachlassabwicklung und -verwaltung außerhalb der Testamentsvollstreckung an. Weiter können Sie uns als Unterstützungsbevollmächtigte für Erben einsetzen, die Hilfe in Wirtschaftssachen benötigen.