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Steuerberatungsrahmenvertrag

Steuerberater Christian Mangold, Laurentiusstraße 35 in 42103 Wuppertal wird unter Zugrundelegung des u.g. Steuerberatungsrahmenvertrags folgender Auftrag erteilt.

Teil I

§ 1 Auftragsumfang

(1) Der Steuerberater wird mit der Durchführung folgender im Einzelnen aufgeführter Tätigkeiten beauftragt:

  • Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes des im Vorfeld angeführten Grundstückes und dessen authentifizierte Übermittlung an das zuständige Finanzamt.

(2) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.

(3) Der Auftraggeber hat dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben (und Auskünfte zu erteilen), dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

§ 2 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmt Zeit geschlossen, endet aber in jedem Fall mit der vollständigen Erledigung des Auftragsumfangs gemäß Ziffer 1.

(2) Der Vertrag kann von jeder Seite ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung für die im Auftragsumfang aufgeführten Tätigkeit bestimmen die Parteien mittels gesonderter Vergütungsvereinbarung (Teil II)
(2) Der Steuerberater weist den Mandanten darauf hin, dass etwaige Kosten, welche bei Mehraufwand und/oder der Beschaffung von Unterlagen und Dokumenten entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Haftung

(1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 1.000.000,00 EUR begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.

(2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.

§ 5 Verschwiegenheit

(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

(3) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in die Handakte genommen wird.

(4) Soweit Unterlagen, Dokumente, Arbeitsergebnisse etc. unverschlüsselt in elektronischer Form (z. B. als E-Mail) zwischen dem Auftraggeber und dem Steuerberater oder sonstigen Dritten (Finanzverwaltung, Banken etc.) versandt werden, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die Daten von unbefugten Dritten abgefangen und gelesen werden. In Kenntnis dieser Gefahr erklärt sich der Auftraggeber mit der unverschlüsselten Übermittlung der Daten an sich bzw. an Dritte (soweit dies im Zusammenhang mit der Beauftragung notwendig bzw. sinnvoll ist) einverstanden. Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der übermittelten Daten und haftet entsprechend auch nicht für ggf. entstehende Schäden.

§ 6 Sonstiges

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, wenn er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(3) Soweit dieser Vertrag keine anderweitige Regelung enthält, gelten ergänzend die bei Vertragsschluss überlassenen allgemeinen Auftragsbedingungen.

Teil II
Pauschalvergütungsvereinbarung

§1 Auftragsumfang

Bezugnehmend auf den o.g. Steuerberatungsrahmenvertrag und den aus §1 hervorgehenden Leistungsumfang, schließen die Parteien folgende Pauschalvergütungsvereinbarung:

§ 2 Pauschalierung

(1) Für die gemäß Ziffer 1 dieser Vereinbarung auszuführenden Tätigkeiten erhält der Steuerberater eine Pauschalvergütung, welche von dem Preiskalkulator auf der Webseite www.mangold.tax ermittelt wurde. Die Preisermittlung berechnet sich aus der gewünschten Bearbeitungsform (Bronze/Silber/Gold).

§ 3 Zahlungsweise

Die vereinbarte Pauschale ist bei Bestellung der Leistung fällig. Der Mandant stimmt der Rechnungslegung in Textform zu.

§ 4 Umsatzsteuer

Die vereinbarte Vergütung versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.