Nachlasspflegschaften.
Verantwortung mit Struktur.
Christian Mangold und Belma Zahirovic stehen Nachlassgerichten als geprüfte Nachlasspfleger (BDN) zur Verfügung. Wir übernehmen Nachlasspflegschaften im gerichtlich bestimmten Wirkungskreis – mit strukturierter Bearbeitung, nachvollziehbarer Dokumentation und steuerlichem sowie wirtschaftlichem Sachverstand.
Sicherung. Verwaltung. Erbenermittlung.
Termin online buchenChristian Mangold, LL.M.
Steuerberater
Geprüfter Nachlasspfleger (BDN)
Belma Zahirovic
Geprüfte Nachlasspflegerin (BDN)
Werte sichern.
Klarheit schaffen.
Der Bestellungsbeschluss des Nachlassgerichts bestimmt unseren Wirkungskreis. Daran richten sich die konkreten Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen aus.
Nachlass sichern
Wir erfassen die Vermögenswerte und den unmittelbaren Handlungsbedarf. Im gerichtlich festgelegten Wirkungskreis veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt des Nachlasses.
Vermögen verwalten
Konten, Immobilien, Forderungen und laufende Verpflichtungen werden geordnet aufgenommen. Wir organisieren die Verwaltung und halten Entscheidungen sowie Zahlungsbewegungen nachvollziehbar fest.
Erben ermitteln
Soweit die Erbenermittlung zum Auftrag gehört, klären wir familiäre Zusammenhänge und werten die erforderlichen Unterlagen aus. Die einzelnen Ermittlungsschritte werden dokumentiert.
Verlässlich dokumentieren
Wir erstellen die erforderlichen Verzeichnisse und Berichte für das Nachlassgericht. Eine geordnete Aktenführung schafft die Grundlage für Rechnungslegung und spätere Übergabe.
Für den Nachlass.
Im Interesse der Erben.
Wir richten die Bearbeitung am Bestellungsbeschluss und den Anforderungen des jeweiligen Nachlasses aus. Die Interessen der unbekannten Erben, die Sicherung des Vermögens und eine nachvollziehbare Kommunikation mit dem Nachlassgericht bilden den Maßstab unserer Tätigkeit.
Unsere Tätigkeit als Nachlasspfleger beginnt mit der gerichtlichen Bestellung und folgt dem festgelegten Wirkungskreis.
Christian Mangold und Belma Zahirovic sind Ihre Ansprechpartner für Anfragen zu Nachlasspflegschaften.
Beide verfügen über die Qualifikation als geprüfte Nachlasspfleger des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e. V.
Informationen zum Berufsbild und zur Qualifikation: Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e. V. ↗
Geordnet übernehmen.
Nachvollziehbar handeln.
Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bieten wir feste Ansprechpartner und eine geordnete Bearbeitung. Unsere Kanzleistruktur unterstützt insbesondere die Erfassung und Einordnung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und steuerlichen Sachverhalten.
Bestellung & Überblick
Wir klären den gerichtlichen Auftrag, sichten die verfügbaren Unterlagen und priorisieren notwendige Sicherungsmaßnahmen.
Sicherung & Verwaltung
Wir bearbeiten die Aufgaben im Wirkungskreis, koordinieren Beteiligte und halten das Nachlassgericht über den Verlauf informiert.
Abschluss & Übergabe
Nach Aufhebung der Pflegschaft bereiten wir die geordnete Herausgabe an die Berechtigten und die abschließende Rechnungslegung vor.
Übernahme einer Nachlasspflegschaft anfragen.
Sie prüfen eine Bestellung? Teilen Sie uns gern das zuständige Gericht, den vorgesehenen Wirkungskreis und die wesentlichen Eckdaten des Nachlasses mit. Wir geben Ihnen Rückmeldung zu unseren Übernahmemöglichkeiten.