Professionelle Testamentsvollstreckung
Sicherstellung des letzten Willens und umfassende NachlassbetreuungBeim Aufsetzen des Testaments hat der Erblasser oft klare Vorstellungen, wie Vermögen und gegebenenfalls das Unternehmen nach dem Tod übergehen sollen. Ziel ist die Versorgung der Hinterbliebenen, der Erhalt des Lebenswerks und die Vermeidung von Familienstreitigkeiten.
Zur Umsetzung und Überwachung des letzten Willens kann ein Testamentsvollstrecker bestellt werden. Aufgrund der rechtlichen Komplexität und der erforderlichen Neutralität empfiehlt sich die Beauftragung eines wirtschaftskundigen Dritten.
Wir erfüllen die Zertifizierungsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. und bieten neben klassischen Aufgaben auch Nachlassabwicklung und -verwaltung außerhalb der Testamentsvollstreckung an. Darüber hinaus können Sie uns als Unterstützungsbevollmächtigte für Erben einsetzen, die wirtschaftliche Unterstützung benötigen.
- Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers
- Bezahlung der Nachlassverbindlichkeiten
- Einreichung der Erbschaftsteuererklärung und Abführen der Erbschaftsteuer an das Finanzamt
- Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses zwischen den verschiedenen Erben
- Verwaltung des Nachlasses als Dauertestamentsvollstrecker, z. B. für Erben mit Handicap, Minderjährige und überschuldete Erben
- Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des letzten Willens
- Sicherstellung der termingerechten Begleichung aller Nachlassverbindlichkeiten
- Vermeidung steuerlicher Probleme
- Faire und konfliktfreie Verteilung des Nachlasses unter den Erben
- Langfristige Verwaltung des Nachlasses zum Schutz von Erben mit besonderen Bedürfnissen
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Fachberater für internationales Steuerrecht