Aus Pflicht wird Prozess.
Die E-Rechnung liefert strukturierte Daten. Wir sorgen dafür, dass daraus ein durchgängiger Rechnungslauf wird.
Vom Empfang über Prüfung und Freigabe bis zur Finanzbuchhaltung – DATEV-basiert und persönlich begleitet.
E-Rechnungs-Check kennenlernenReine PDFs zeigen Rechnungen.
E-Rechnungen liefern Daten.
Eine reine PDF enthält keine strukturierten Rechnungsdaten. Eine E-Rechnung ermöglicht dagegen die elektronische Verarbeitung. ZUGFeRD verbindet einen lesbaren PDF-Teil mit eingebetteten XML-Daten.
Strukturierte Daten lassen sich technisch prüfen und direkt weiterverarbeiten. Weniger Nacharbeit entsteht, wenn Software, Zuständigkeiten und Buchhaltung ineinandergreifen.
Vom Eingang
bis zur Buchhaltung.
Fünf Schritte, die zusammengehören. Wir stimmen Eingang, Prüfung, Freigabe und Verarbeitung aufeinander ab – damit Ihre Zahlen früher nutzbar sind.
Empfangen
E-Rechnungen kommen über definierte Wege an.
Prüfen
Format und Rechnungsangaben prüfen; die Leistung sachlich kontrollieren.
Freigeben
Sachliche Prüfung und Freigabe werden im Unternehmen geklärt.
Verarbeiten
Strukturierte Daten laufen in den DATEV-Prozess.
Nutzen
Buchhaltung und Auswertungen werden früher verwertbar.
Ihr Einstieg:
der E-Rechnungs-Check.
Rechnungslauf aufnehmen. DATEV-Prozess einrichten.
Wir prüfen, wie Rechnungen heute in Ihrem Unternehmen eingehen, wer sie prüft, wie sie freigegeben werden und wie sie in der Buchhaltung ankommen.
Daraus entwickeln wir mit Ihnen den passenden DATEV-Prozess und begleiten die Umsetzung im Team.
Termin online buchenRechnungslauf aufnehmen
Eingangskanäle, Zuständigkeiten, Freigaben und Archivierung prüfen.
DATEV-Prozess einrichten
E-Rechnungen in die DATEV-basierte Zusammenarbeit führen.
Systeme anbinden
Rechnungsschreibung, Portale, Kasse, Warenwirtschaft und weitere Vorsysteme prüfen.
Umsetzung begleiten
Prozessbeschreibung, Einrichtung und Schulung der Mitarbeitenden.
Die Fristen im Blick.
Inländische Unternehmen müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung im inländischen B2B-Bereich gelten Übergangsregelungen.
Wir ordnen mit Ihnen ein, welche Vorgaben für Ihr Unternehmen gelten – und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Empfang sicherstellen – auch als Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür.
Bis Jahresende sind Papierrechnungen weiterhin zulässig; reine PDFs mit Zustimmung des Empfängers.
Für Umsätze ab 2027 grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen, wenn der Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag.
Ab 2028 entfällt die umsatzabhängige Übergangsregelung. Im inländischen B2B-Bereich gilt grundsätzlich die E-Rechnungspflicht.
Ausnahmen gelten insbesondere für bestimmte steuerfreie Umsätze, Kleinunternehmerleistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und Fahrausweise. Bestimmte EDI-Verfahren bleiben bis Ende 2027 zulässig. Maßgeblich sind der einzelne Umsatz und die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen beim BMF
Häufige Fragen zur E-Rechnung.
Kann eine PDF eine E-Rechnung sein?
Eine reine PDF genügt nicht. Eine ZUGFeRD-PDF kann dagegen eine E-Rechnung sein, wenn die eingebetteten strukturierten Daten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Welche Formate sind relevant?
Verbreitet sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Entscheidend sind die gesetzlichen Format- und Inhaltsanforderungen.
Muss jedes Unternehmen sofort E-Rechnungen versenden?
Nein. Die Ausstellungspflicht hängt vom Umsatz, den Übergangsregelungen und den Ausnahmen ab. Empfangsbereit müssen inländische Unternehmen bereits seit 2025 sein.
Warum sollte der Prozess jetzt aufgesetzt werden?
Ein geordneter Rechnungslauf kann Nacharbeit und Rückfragen reduzieren. Eine automatisierte Weiterverarbeitung ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht; Empfang und ordnungsgemäße Aufbewahrung müssen aber gewährleistet sein.
Wie werden E-Rechnungen aufbewahrt?
Rechnungen sind umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Mindestens der strukturierte Teil muss unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben. Ein Ausdruck genügt dafür nicht.
Was leistet die technische Prüfung?
Eine Validierung kann Format- und Datenfehler aufzeigen. Sie ersetzt weder die sachliche Prüfung der abgerechneten Leistung noch die steuerliche Beurteilung.
E-Rechnung.
Passend zu Ihren Abläufen.
Wir unterstützen Sie dabei, E-Rechnungen in Ihre täglichen Abläufe und Ihre Buchhaltung einzubinden.
Termin online buchenSteuerberater
Christian Mangold, LL.M.
Fachberater für internationales Steuerrecht
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